• Armutsnetzwerk

  • Armutsnetzwerk

  • Armutsnetzwerk

  • Armutsnetzwerk

  • Armutsnetzwerk

Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnraumbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums

Wir als Armutsnetzwerk e.V. (Sulingen - Berlin)  unterstützen folgenden Aufruf des Tacheles e.V.:

Die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen ist nicht zulässig!

Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.“

Zum ganzen Aufruf gehts hier. Dort findet sich auch zahlreiches Material, wie Musterschreiben, oder einen Beitrag von Sophia Nguyen: Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (externer Link; SGb 2017, 202).

Die Aufrechnung beeinträchtigt insbesondere massiv Wohnungslose bei der Wiedererlangung von Wohnraum, Familien in Trennungssituationen sowie Aufstocker und Geringverdiener, die wegen Arbeitsaufnahme den Wohnort wechseln müssen.

 

Armutsnetzwerk e.V.

Michael Stiefel

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel. 030 69 20 80 42

Mobil: 0176 49021237