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PRESSEMITTEILUNG der BAGW:

Konkrete Forderungen der BAG Wohnungslosenhilfe für eine alternative Wohnungspolitik anlässlich des Wohngipfels im Bundeskanzleramt am 21.September 2018

Berlin, 19.09.2018.
Die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) fordert von der Bundesregierung einen Wohngipfel der seinen Namen verdient, bei dem alle relevanten Akteure berücksichtigt werden. Ziel eines solchen Wohngipfel muss die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit und zur Versorgung von wohnungslosen und einkommensarmen Haushalten mit eigenem, mietrechtlich abgesichertem Wohnraum sein, so Sabine Bösing, stellvertretende Geschäftsführerin der BAG W.


Die BAG W belegt anhand ihrer Zahlen und Schätzungen seit Jahren die zuneh-mende Anzahl von Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind. Mit ca. 860 000 Menschen in 2016 ist eine neue Dimension mit weiter steigender Tendenz erreicht. Ohne massive Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen und ohne spezielle Förderprogramme zur Prävention von Wohnungsverlusten und zur Versorgung der aktuell wohnungslosen Menschen mit eigenem Wohnraum wird sich die Wohnungslosigkeit in den nächsten Jahren nicht reduzieren lassen.
„Die Ursachen der dramatischen Zunahme der Zahl der wohnungslosen Menschen sind vielschichtig, aber das Fehlen der Ressource Wohnung, der starke Anstieg der Mieten, Verarmung und sozialpolitische Fehlentscheidungen sind mit Sicherheit Hauptfaktoren“, erläutert Sabine Bösing.
Der Bund muss deutlich mehr Verantwortung in der Wohnungspolitik übernehmen.

Wohngipfel-Umweltforum-20-09-2018


Die BAG W fordert Sofortmaßnahmen für die am Wohnungsmarkt besonders Benachteiligten
„Ohne Wohnung ist alles nichts“, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist zwar Voraussetzung für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, aber nicht ausreichend. Es braucht entsprechende Förderprogramme vom Bund und Länder, um die Wohnungsversorgung von wohnungslosen Menschen zu sichern, erklärt Sabine Bösing. Dabei muss es u.a. um den Aufbau von Netzwerken von privaten Vermietern oder Wohnungsunternehmen mit Kommunen und freien Trägern gehen, um für eine entsprechende Erschließung von Wohnraum für Menschen in Wohnungsnot zu sorgen („Pro Wohnen“). Mit dem Förderprogramm „Von der Straße in die Wohnung“ sollen akut von Wohnungslosigkeit betroffene beim Schritt in die eigenen vier Wände unterstützt werden.
Einzelne Maßnahmen könnten von der Bundesregierung sofort umgesetzt werden: So soll bei der Mietschuldenübernahme zum Wohnungserhalt auch im SGB II die Möglichkeit einer Leistungsgewährung als Beihilfe vorgesehen werden. Die Kürzungsmöglichkeit der Kosten von Unterkunft und Heizung im Rahmen der Sanktionierung von Pflichtverletzungen im Sinne des SGB II – bei den Unter-25-Jährigen sogar in verschärfter Form  möglich – muss ersatzlos gestrichen werden.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes müssen die Kommunen die ca. 50.000 woh-nungslosen EU-Bürger und -Bürgerinnen, von denen viele unter elenden Bedingungen ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, menschenwürdig unterbringen und die medizinische Versorgung absichern. Die Dienste der Wohnungslosenhilfe dürfen mit diesen Aufgaben nicht alleingelassen werden.


Wichtiges Ziel der BAG W: Verhinderung von Wohnungslosigkeit
Ein gutes Präventionssystem kann bis zu 50 % an Zunahme von Wohnungslosigkeit verhindern. Deswegen benötigen wir den flächendeckenden Aufbau systematischer Prävention durch sog. kommunale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten. Die BAG W fordert ein Förderprogramm zum Aufbau kommunaler Fachstellen unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege.
Den gesetzlichen Rahmen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten zu stärken bedeutet für die BAG W, die Aufnahme des Rechts auf Wohnen in das Grundgesetz. Daher sind Zwangsräumungen zu verhindern bzw. dürfen Räumungen nur dann stattfinden, wenn menschenwürdiger Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.
Seit Jahren mahnt die BAG W an: Es braucht eine gesetzlich verpflichtende, bun-deseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik
Zentraler Bestandteil der BAG W-Forderungen ist der seit Jahren von ihr angestrebte Aufbau einer integrierten Wohnungsnotfallstatistik: Hierzu Werena Rosenke, Geschäfts-führerin der BAG W: „Eine verlässliche Statistik schafft die Planungsgrundlage für die Wohnungspolitik in Bund, Ländern und Kommunen. Bedarfe können ermittelt und korrekte Wohnungsbedarfsprognosen erstellt werden.“

Bei Ihren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Kontakt: Sabine Bösing (stellv. Geschäftsführung)

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Boyenstraße 42 • 10115 Berlin
Tel (+49) 30-2 84 45 37-0 • Fax (+49) 30-2 84 45 37-19
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