Seit 1998 erinnert die Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft am Tag des deutschen Butterbrotes – stets am letzten Freitag im September – an das Grundnahrungsmittel Brot. Inzwischen ein teures Produkt für von Armut betroffene Menschen: „Durchschnittlich kostet ein Kilo Brot beim Discounter 2 Euro, beim Bäcker 3 Euro und beim Biobäcker 4,50 Euro“, rechnet Michaela Hofmann, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak), vor.
Menschen, die über wenig Einkünfte verfügen sowie Bürger, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten Regelsätze für Nahrungsmittel, die insgesamt teilweise niedriger sind als der Gegenwert eines Brots: zwischen 2,60 Euro und 4,26 Euro stehen ihnen pro Tag und je nach Alter zu.
„Der Ausweg aus dieser Situation kann nicht bedeuten, dass sich immer mehr ,arme‘ Menschen bei der Tafel anstellen müssen, um das nicht gekaufte Brot kostenlos zu bekommen“, erklärt Hofmann. Als probate Mittel gegen diese Tatsache benennt sie: „Der Regelsatz für Nahrungsmittel muss bedarfsgerecht angehoben werden.“ Zudem sei es dringend notwendig, bundesweit kostenloses Mittagessen an Ganztagsschulen sowie kostenlose Verpflegung in Kindertageseinrichtungen anzubieten.
Link: Zum Tag des deutschen Butterbrots am 30. September 2011
Seit gut 15 Jahren lässt sich ein Prozess der Sensibilisierung und Problematisierung des Themas „Armut bei Kindern“ nachverfolgen. Es ist langsam aber stetig in die Öffentlichkeit gelangt und wurde so auch Gegenstand politischer Diskussionen. Ausgangspunkte waren primär Problemanzeigen aus der Praxis Sozialer Arbeit vor Ort, Berichte von Kommunen und Studien der Wohlfahrtsverbände. Dazu zählt auch die von der Arbeiterwohlfahrt 1997 in Auftrag gegebene Studie „Lebenslagen und Zukunftschancen von (armen) Kindern in Deutschland“, die sich grundlegend mit dem Phänomen auseinandersetzte. Daraus ging eine Langzeitstudie zu Armut(sfolgen) bei Kindern und Jugendlichen hervor, die nachwievor die einzige in Deutschland ist (Synonym: AWO-ISS-Studie „Kinderarmut“). Die Studien wurden und werden durch die Lotterie Glücksspirale gefördert.
Mit der andauernden fachöffentlichen Diskussion über Problemlösungen wurde deutlich, es war nicht nur ein bis dato wenig wahrgenommenes gesellschaftliches Phänomen, sondern es fehlt genauso an theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen über mögliche Gegenstrategien – also Ansätze zur Armutsprävention, die gezielt auf junge Menschen ausgerichtet sind. Schon der Begriff „Armutsprävention“ brauchte längere Zeit, um sich überhaupt in der fachlichen und politischen Diskussion zu etablieren.
Wieder zeigte die Praxis den Weg. Neben den Bemühungen von sozialen Einrichtungen, Initiativen und Verbänden, allen voran den Kindertageseinrichtungen (KiTas), um Einzellösungen in ihren Handlungsbereichen zeichnete sich die Entwicklung kommunalen Engagements zur Armutsprävention ab. Monheim am Rhein ist neben Dormagen der Vorreiter kindspezifischer Armutsprävention2. Ausgehend von den Modellarbeiten3 zur Entwicklung kommunaler Strategien wurden – nun theoretisch begründet – Philosophie, Leitziele, Anforderungen, Handlungsebenen und Strukturelemente einer kindbezogener Armutsprävention abgeleitet und erarbeitet4. Deren Bezugspunkte sind der kindzentrierte Lebenslagenansatz der AWO-ISS-Studie verknüpft mit den theoretischen5 Ansätzen der Gesundheitsförderung bei sozialer Benachteiligung6. Zwei Elemente, die heute in viele kommunale Diskussionen – mittlerweile ebenso auf Landes- und Bundesebene – Eingang gefunden haben, sind die „Präventionskette“ und das Präventionsnetzwerk.
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(Bildquelle. Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de)
In Bulgarien sind in der vergangenen Nacht mehr als 100 Demonstranten bei Protesten gegen Roma festgenommen worden. Damit wollte man Ausschreitungen verhindern, sagte Innenminister Wesselin Wutschkow. Sowohl in der Hauptstadt Sofia als auch in anderen größeren Städten demonstrierten meist nationalistisch gesinnte Jugendliche gegen die Roma-Minderheit. Sie fordern die "Vertreibung der Roma aus Bulgarien". Die Staatsanwaltschaft in Sofia deutete nun erstmals an, sie könne auch Anklagen wegen Anstiftung von Rassenhass erheben.
Die über soziale Netzwerke im Internet organisierten Demonstrationen sind eine Reaktion auf einen Zwischenfall in einem Dorf im Süden Bulgariens. Dort hatten Dorfbewohner am Wochenende den wohlhabenden Roma-Boss "Zar Kiro" (König Kiro) und seine Angehörigen für den Tod eines slawischstämmigen Jugendlichen bei einem Verkehrsunfall verantwortlich gemacht. Es kam zu Ausschreitungen, bei denen die Dorfbewohner drei seiner Häuser in Katuniza niederbrannten. Slawischstämmige Bulgaren protestierten dann in mehreren Städten gegen die Roma-Minderheit. Bereits in der Nacht zu Sonntag wurden den Behörden zufolge nach Ausschreitungen 127 Menschen festgenommen.
In Bulgarien hat gerade der Wahlkampf begonnen. Der Urnengang im Oktober ist zugleich auch Regionalwahl für das Land. "Das Schlimmste ist, diesen Wahlkampf ethnisch zu prägen", sagte Staatspräsident Georgi Parwanow am Montag. In einem gemeinsamen Appell warnten Parwanow und Ministerpräsident Boiko Borisow bei einem Besuch des Dorfs Katuniza vor einer Verschärfung der ethnischen Spannungen im Land und betonten, Ursache der Ausschreitungen sei ein "Konflikt zwischen Einzelpersonen".
(Quelle: tagesschau.de)
Der 17. Oktober wurde im Jahr 1992 durch die Generalversammlung der UNO zum internationalen Tag für die Überwindung der Armut erklärt. Festgehalten wurde, dass ein Leben in Armut nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar ist. Denn in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird postuliert, dass jede Person ein Anrecht auf einen Lebensstandard hat, «der seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung …».
Zudem muss die Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen Leben gewährleistet sein. Für viele armutsbetroffene Kinder in der Bundesrepublik Deutschland entspricht dies jedoch nicht ihrer Lebensrealität. Sie leben heute noch, mitten in einem reichen Land, fernab von Wohlstand und können sich wegen fehlender Ressourcen weniger entfalten und kaum am öffentlichen kulturellen Leben teilnehmen.
An aktive Arbeitsmarktpolitik wird der berechtigte Anspruch gestellt, auf kurzfristige saisonale und konjunkturelle Entwicklungen ebenso ausgleichend zu reagieren wie auf langfristige strukturelle Herausforderungen und unerwartete Strukturbrüche wie der Vereinigung oder der Finanzkrise. Dennoch gerät Arbeitsmarktpolitik wiederum ins Visier von Haushaltskürzungen. Am 24. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt, dass sich nahtlos an den Sparkurs der Bundesregierung anpasst. Auch die neuerlichen Eingriffe dienen jenseits aller Begründungslyrik vorrangig der krisenbedingten Haushaltskonsolidierung und folgen dem bekannten Muster, die Leistungen und Instrumente in den vorgegebenen Budgetrahmen einzupassen. Die Verbesserung der Arbeitsmarktinstrumente bleibt dahinter zurück. Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen verkommt die „Reform“ zur Sparorgie:
ver.di fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, am 23. September gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu stimmen. Die Einsparvorgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik, die dadurch umgesetzt werden sollen, müssen aufgehoben werden. Die Mittel für Eingliederung in Arbeit in den Jobcentern werden nach derzeitigem Stand bis 2012 um über 40 Prozent (etwa 2,5 Milliarden Euro) gekürzt – trotz gleichbleibend hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2014 sollen zudem in den Arbeitsagenturen mindestens 16 Milliarden Euro der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wegfallen.
Dem vorgelegten Entwurf für ein Spargesetz hält ver.di entgegen:
ver.di erwartet von einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, dass deren Qualität deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik muss die gesellschaftlichen Veränderungen wie die steigenden Qualifikationsanforderungen, die Folgen der demografischen Entwicklung, die Integration von Migrant/innen und Benachteiligter am Arbeitsmarkt flankieren. Das – und nicht Einsparungen, die sich in Form steigender Ausgaben im Leistungsbereich als Bumerang erweisen werden – müssen die Leitlinien aktiver Arbeitsmarktpolitik sein.