Die Inflation in Deutschland verharrt wegen der weiterhin hohen Energiepreise auf ihrem Jahreshoch. Anders als zunächst ermittelt seien die Verbraucherpreise im August im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,4 Prozent gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt mit. Ursprünglich hatten die Statistiker eine Jahresteuerung von 2,3 Prozent erwartet.
Die Inflationsrate wurde auf Jahressicht im August einmal mehr maßgeblich vom Preisanstieg um 9,9 Prozent bei Energie bestimmt. Vor allem Mineralölprodukte wie leichtes Heizöl (+ 22,1 Prozent) und Kraftstoff (+ 11,1 Prozent) verteuerten sich binnen Jahresfrist deutlich. Ohne Berücksichtigung von Energie hätte die jährliche Inflationsrate einen ganzen Prozentpunkt niedriger bei 1,4 Prozent gelegen. Nennenswert war im August der Preisanstieg für Bekleidung. Aufgrund des allmählichen Übergangs von der Sommer- auf die Herbst-/Winterkollektion mussten die Verbraucher durchschnittlich 2,2 % mehr zahlen.
Über dem Durchschnitt steigen die Verbraucherpreise weiterhin bei Nahrungsmitteln: Die Statistiker ermittelten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 2,5 Prozent. Erheblich zogen die Preise für Margarine (+ 15,7 Prozent) und Butter (+ 10,0 Prozent) an sowie für Molkereiprodukte wie Sahne (+ 12,9 Prozent) oder frische Vollmilch (+ 7,1 Prozent). Auch für Kaffee (+ 21,8 Prozent) mussten die Verbraucher deutlich tiefer in die Taschen greifen als im August 2010. Hingegen stiegen die Nettokaltmieten, für die die Haushalte gut ein Fünftel ihres Gesamtbudgets ausgeben, nur moderat um 1,2 Prozent. Unter den Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist vor allem Flüge (+ 15,0 Prozent).
Günstiger als im August 2010 waren laut Statistischem Bundesamt vor allem Zitronen, Computerprogramme, Mobiltelefone und einige Gemüsearten. Auch die Beiträge zur Kraftfahrzeugversicherung gingen um 5,5 % zurück. Im Vergleich zum Vormonat Juli 2011 blieben die Preise im August insgesamt stabil.
(Quelle: tagesschau.de)
„Die Häufigkeit, mit der Depressionen und Suizidalität auftreten, korreliert oft mit dem sozioökonomischen Status der Betroffenen“, sagt der stellvertretende Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Professor Gerhard Trabert. Deshalb fordert er anlässlich des Suizidpräventionstags, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) alljährlich zum 10.September ausruft, niedrigschwellige Beratungsstellen unter anderem auch im Job-Center. „Damit bedürftige Menschen, die an Depressionen und anderen psychischen Problemen leiden, unbürokratisch Hilfe bekommen“, erklärt der Mediziner.
Burn-Out, Angststörung, Suizidalität: Laut Trabert ist es wichtig, dass diese Themen bereits in der Schule, im Unterricht, aufgegriffen werden und im Hinblick auf das Erkennen und Betreuen von betroffenen Schülern, die Schulsozialarbeit entsprechend gestärkt wird. Trabert: „Damit insbesondere bedürftige Betroffene rechtzeitig einen Arzt konsultieren, müssen Hemmschwellen wie Praxisgebühr und Zuzahlungen abgeschafft werden.“ Schließlich hätten US-amerikanische Studien gezeigt, dass gerade psychisch kranke Menschen seltener zum Arzt gehen und ihre Medikamente nicht mehr regelmäßig einnehmen, wenn sie finanzielle Eigenleistungen erbringen müssen.
Suizidversuche sowie vollzogene Selbsttötungen sind bei arbeitslosen Menschen generell erhöht: So sind die Suizidversuche Arbeitsloser bis zu 20 Mal häufiger als bei vergleichbaren Gruppen von Erwerbstätigen. Oft markiert dies einen langen Leidensweg: Laut der Kinderstudie des Robert-Koch-Instituts (KIGGS-Studie 2006) zeigen 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen psychische Auffälligkeiten; 14 Prozent von ihnen sind manifest an Angststörungen, Depressionen und anderen Leiden erkrankt. Während 31,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der unteren Sozialschicht psychisch auffällig sind, trifft Selbiges auf „nur“ 16,4 Prozent in der oberen Schicht und 21 Prozent in der Mittelschicht zu (Lesen Sie weitere Daten im Anhang).
Bildung ist nicht der Königsweg, um Armut zu vermeiden. Das beweisen die Demonstrationen gut ausgebildeter und dennoch arbeitsloser Spanier, Griechen und anderer junger Menschen weltweit. „Auf jeden Fall aber ist Bildung die Grundvoraussetzung, um eine gut bezahlte und möglichst unbefristete Arbeitsstelle zu erhalten. Leider ist die Realität in Deutschland aber eine andere“, sagt Michaela Hofmann, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak).
Tatsächlich liegt die Quote der Schulabbrecher deutscher Herkunft laut Integrationsbericht der Bundesregierung bei bundesweit 6,5 Prozent. Dramatischer ist die Situation für Migranten – in allen Bildungsbereichen: 16 Prozent von ihnen verlassen die Schule ohne Abschluss. Während 57,6 Prozent der 18- bis 23-jährigen Deutschen eine Ausbildung absolvieren, finden sich in derselben Altersgruppe nur 23,9 Prozent Azubis mit Migrationshintergrund. 30 Prozent der Migranten bleiben ohne Berufsausbildung, zweieinhalb Mal so viele wie Deutsche. Während rund 30 Prozent Deutsche Abitur machen, erreichen nur 11 Prozent der Migranten Hochschulreife.
Insbesondere die schlechtere Bildung von Jungen und speziell die von Jungen mit Migrationshintergrund wird von der Bundesregierung lediglich zur Kenntnis genommen – Konzepte, dies flächendeckend zu verhindern, gibt es nicht“, moniert Hofmann. Resultat sei, das manches Kind die Grundschule verlasse, ohne richtig lesen, schreiben und rechnen zu können.
Anlässlich des Weltbildungstags fordert die nak die Bundesregierung auf, auf diesem Gebiet aktiver zu werden. Hofmann: „Das Bildungspaket für die Kinder der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und weiteren einkommensarmen Haushalten muss finanziell aufgestockt und unbürokratischer ausgerichtet werden.“ Darüber hinaus müsse Bildung von der Geburt bis zur Universität kostenfrei gestaltet werden. „Der Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention muss endlich ernstgenommen und umgesetzt werden“, fordert Hofmann.
Neues Gutachten
Neue Regelungen zu Hartz-IV-Sätzen: in wesentlichen Punkten verfassungsrechtliche Probleme
Die neuen Regeln zur Bestimmung des Hartz-IV-Satzes verstoßen in wesentlichen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, so ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Das Gesetz "zur Ermittlung von Regelbedarfen" vom März 2011 justiert das Verfahren neu, mit dem der Hartz-IV-Regelsatz ermittelt wird. Das Prinzip dabei: Die Höhe richtet sich nach den Durchschnittsausgaben einkommensschwacher und nicht von Grundsicherung oder Sozialhilfe lebender Haushalte. Die Daten werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erhoben.
Im Grundsatz sei es verfassungsrechtlich legitim, das sozialrechtliche Existenzminimum mithilfe dieser so genannten Statistik-Methode zu ermitteln, schreibt Prof. Dr. Johannes Münder, Rechtswissenschaftler an der TU Berlin, in einem aktuellen Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung.* Allerdings kollidierten die Regelungen in vielen wesentlichen Einzelpunkten mit dem Grundgesetz. Münder bezieht sich in seiner Untersuchung auf eine Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker, die ebenfalls für die Hans-Böckler-Stiftung die Methodik der Regelsatzberechnung durchleuchtet hat.**
Insgesamt identifizieren die Wissenschaftler zehn Aspekte, die das neue Verfahren verfassungsrechtlich problematisch machen. Die wichtigsten Punkte:
* Die Vergleichsgruppe ist falsch abgegrenzt, weil die verdeckte Armut nicht herausgerechnet wurde. Als Maßstab zur Regelsatzberechnung sollen Haushalte dienen, die zwar ein geringes Einkommen haben, aber nicht solche, deren Einkünfte unterhalb des Existenzminimums liegen - etwa weil sie die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht ausschöpfen. Dazu wäre es nötig, diese in "verdeckter Armut" lebenden Haushalte aus der Referenzgruppe herauszunehmen. Obwohl geeignete statistische Verfahren zur Verfügung stehen, sei dies aber nicht geschehen, stellen Münder und Becker fest. Damit ergeben sich systematisch zu niedrige Regelsätze.
* Aufwandsentschädigung: Sehr geringe Erwerbseinkommen verzerren Daten. Wer im Wesentlichen von Sozialleistungen lebt und bis zu 73 Euro netto im Monat verdient, müsste dem Gutachten zufolge ebenfalls aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Denn dieser Betrag sei nicht als frei verfügbares Einkommen, sondern als Kompensation für Aufwendungen zu interpretieren, die durch eine Erwerbsarbeit entstehen. Hier verheddere sich der Gesetzgeber in Widersprüche, indem er den Betrag von 73 Euro, den er Erwerbsfähigen im Gegensatz zu Erwerbsunfähigen zubilligt, bei der Regelsatzermittlung ignoriert, so Münder. Unter anderem seien die Gebote der Systemklarheit, der Folgerichtigkeit und der Normenklarheit verletzt.
* Wie hoch der Finanzbedarf für langlebige Gebrauchsgüter ist, lässt sich aus der verwendeten Statistik nicht ablesen. Für die EVS zeichnen die Haushalte in der Stichprobe drei Monate lang auf, wofür sie Geld ausgeben. Daraus ergibt sich ein relativ verlässliches Bild der täglichen Ausgaben. Allerdings würden einmalige, nur in großen Abständen erfolgende Anschaffungen wie Fahrräder, Kühlschränke oder Fernseher nicht hinreichend erfasst, so Münder. Daher sei unsicher, ob das vom Grundgesetz geforderte menschenwürdige Existenzminimum mit der verwendeten Berechnungsmethode sichergestellt sei. Die Verteilungsforscherin Becker schlägt vor, Bedürftigen anstelle von Pauschalbeträgen einmalige Leistungen für größere Gebrauchsgüter zu gewähren.
* Die Einstufung bestimmter Konsumausgaben der Vergleichsgruppe als "nicht regelsatzrelevant" führt zu einer Unterschätzung des Existenzminimums. Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Überzeugung der Wissenschaftler auch eine fundamentale methodische Inkonsistenz beim neuen Verfahren: Das Statistik-Modell geht von durchschnittlichen Ausgaben aus, nicht vom individuellen Ausgabeverhalten. Zugleich greift der Gesetzgeber mit normativen Begründungen in das statistisch ermittelte Ergebnis ein, indem er bestimmte Positionen für "nicht regelsatzrelevant" erklärt. Das gilt nicht nur für Alkohol und Tabak, sondern etwa auch für Gartengeräte, chemische Reinigung oder Hundefutter. Damit kommt es zu einer Vermischung des Statistik-Verfahrens und des früher üblichen Warenkorbmodells, bei dem die Höhe der Sozialhilfe komplett auf normativen Setzungen fußte. Münder und Becker zufolge wird das Statistik-Modell auf diese Weise "ausgehöhlt", indem die Möglichkeiten der Bedürftigen eingeschränkt werden, einen "internen Ausgleich" zwischen Warenkategorien vorzunehmen. Das kann zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Haushaltsbedarfs führen.
Ein Beispiel: Wenn die Referenzhaushalte im Schnitt acht Euro im Monat für Zigaretten ausgeben, bedeutet das keineswegs, dass in allen Haushalten geraucht wird. Tatsächlich hat ein großer Teil der Haushalte überhaupt keine Ausgaben für Tabakwaren - dafür aber etwa höhere Ausgaben für Lebensmittel als die Gruppe der Raucher. Wird das Existenzminimum nun mit Verweis auf die Raucher um acht Euro niedriger angesetzt, haben darunter alle Haushalte zu leiden, auch die Nichtraucher mit überdurchschnittlichem Nahrungsbedarf. Aufgrund solcher Überlegungen dürfe der Gesetzgeber nur in begrenztem Umfang normativ begründete Abschläge von den tatsächlichen Durchschnittsausgaben vornehmen, schreibt Münder. Insgesamt betragen die verschiedenen Abzüge nach Becker aber rund ein Drittel der statistisch ermittelten Ausgaben. So sei nach Ansicht beider Gutachter keine Existenzsicherung mehr gewährleistet.
* Der herunter gerechnete Mobilitätsbedarf Bedürftiger ist nicht nachvollziehbar. Einzelnen Schritten bei der Bedarfsermittlung attestieren die Untersuchungen handwerkliche Mängel. Besonders fragwürdig scheint Münder und Becker die Berechnung des Mobilitätsbedarfs: Hier gehen statistisch ermittelte Ausgaben für Benzin nicht in die Rechnung ein, weil das Existenzminimum auch ohne Auto oder Motorrad erreicht werde. Selbst wenn man diese Sicht akzeptiert, müsste aber eine realistische Betrachtung berücksichtigen, dass die Referenzgruppe bei Wegfall der KFZ-Nutzung höhere Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel gehabt hätte. Allein durch die Missachtung dieses Punkts falle der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz um knapp sechs Euro zu niedrig aus.
* Die kulturelle Teilhabe Minderjähriger ist nicht für alle Kinder sichergestellt. Anstelle der per EVS ermittelten Beträge für Vereinsmitgliedschaften oder Ähnliches gesteht der Gesetzgeber Minderjährigen eine zweckgebundene Pauschale von 10 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Freizeiten zu. Diese ist nicht Bestandteil der monetären Regelleistung, sondern des sogenannten Bildungspakets. Verfassungsrechtlich problematisch sind daran laut Münder vor allem zwei Aspekte: Zum einen kollidiert der eng umrissene Verwendungszweck mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - Kinder können ganz andere soziale und kulturelle Interessen haben. Zum anderen gehen Kinder leer aus, in deren Wohnumfeld keine entsprechenden Sport- oder Musikangebote existieren. Sie haben unter der Streichung der entsprechenden Position bei der Regelsatzberechnung zu leiden, können die vorgesehene Kompensation aber nicht in Anspruch nehmen.
* Der jüngste Inflationsausgleich erfolgte zu spät. Grundsätzlich sei die Regelung vertretbar, den Hartz-IV-Satz zum ersten Januar an die Teuerungsrate anzupassen, die sich in den zwölf Monaten bis zur Mitte des Vorjahres ergeben haben, so das Gutachten. Bei der jüngsten Anhebung seien aber - trotz vorhandener Daten - die Preissteigerungen des ersten Halbjahres 2010 nicht berücksichtigt worden. Mit dieser Abweichung vom üblichen Prozedere habe der Gesetzgeber seine Pflicht missachtet, das menschenwürdige Existenzminimum "bedarfszeitraumnah" zu bestimmen.
*Johannes Münder: Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 - BGBl. I S. 453, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011
**Irene Becker: Bewertung der Neuregelungen des SGB II. Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz IV-Urteils" des BVerfG, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011
Die Gutachten in einer Sonderausgabe der Zeitschrift "Soziale Sicherheit":
http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Claus Schäfer
Leiter WSI
Tel.: 0211-7778-205
E-Mail: Claus-Schä Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit unserem „STREET JUMPER“, suchen wir Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohngebieten in Mainz auf.
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Im Mobil ist auch bei schlechtem Wetter Platz für Gespräche und individuelle Beratung oder um sich mal zum Lesen zurückzuziehen.
Für besondere Angebote können wir feste Räume ansässiger Jugendhilfeeinrichtungen nutzen.
Mit Eltern und Großeltern wollen wir durch einen Nachmittagscafétreff ins Gespräch kommen.
Um die Angebote so vielfältig wie möglich zu machen und gleichzeitig auf vorhandene Vereine und deren Angebote aufmerksam zu machen, werden Institutionen und Initiativen aus den Stadtteilen als Kooperationspartner in die Arbeit mit einbezogen. Auch die Menschen, mit denen wir in der inzwischen aufgelösten Obdachlosensiedlung „Zwerchallee“ zusammengearbeitet haben und die in anderen Stadtteilen eine Wohnung bekommen haben, werden aktiv in unsere Arbeit mit einbezogen, damit der gute Kontakt erhalten bleibt, und wir sie bei Problemen auch weiterhin unterstützen können.
Das Projekt wurde mit dem Helmut-Simon-Preis ausgezeichnet.
(Quelle: armut-gesundheit.de)
Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat August erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Das Fazit der von der Leyenschen Arbeitsmarktpolitik heißt: Fachkräftemangel bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit. Die Spaltung des deutschen Arbeitsmarkts verstärkt sich. Fast eine Million Menschen sind langzeitarbeitslos, während händeringend Fachkräfte gesucht werden. Nach wie vor müssen 1,36 Millionen Menschen ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken, und es wächst die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Viele Arbeitgeber setzen deshalb auf Leiharbeit und befristete Beschäftigung statt auf Festanstellungen. Offenbar hat die Arbeitsministerin vor dieser komplexen Problemlage kapituliert und versucht sich nun lieber als europa- und finanzpolitische Universalgelehrte.
Die Arbeitslosen und die Beschäftigten brauchen eine Ministerin, die mit einer Qualifizierungs-Strategie hilft, den Fachkräftebedarf zu decken und dabei alle mitnimmt. Der Kahlschlag bei der Arbeitsförderung muss zurückgenommen werden. Es wäre ein wichtiger Impuls für den Arbeitsmarkt, wenn Geringqualifizierte für die Besetzung der offenen Fachkräfte-Stellen befähigt werden. Auch gegen das Ausufern des Niedriglohnsektors muss von der Leyen endlich offensiv vorgehen. Dafür ist ein Mindestlohn genauso unerlässlich wie die Begrenzung prekärer Beschäftigung.
(Quelle:Bündnis90/Grüne)