An die Bundesregierung
#Corona-Hilfe für alle Eltern!
Wir fordern sieben direkte Hilfemaßnahmen:
Wiedereinrichtung des Kündigungsschutzes für alle Familien!
Weiterführung des Kündigungsschutzes aus dem ersten #Lockdown, wie er leider nur bis Ende Juni 2020 galt. Aussetzung von Mieterhöhungen und Kündigungen, Stopp der Räumungsklagen und Zwangs-räumungen insbesondere für alle Familien, bei denen minderjährige Kinder leben oder ein Umgangsrecht besteht. Die Räumung von Menschen auf die Straße ohne eine menschenwürdige Ersatzwohnung zu stellen, entspricht nicht unseren Vorstellungen von Menschenwürde. Gar Familien im #Lockdown zu räumen, ist ein Verbrechen und verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Zugang zum Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) für alle Eltern mit geringen Einkommen!
Es gibt keine sachliche Begründung, weshalb der Kinderzuschlag nicht allen Eltern mit Niedrigeinkommen möglich ist und an den Bezug des Kindergeldes gekoppelt ist. Dadurch wird bei multilokalen, getrennt erziehenden Familien, der Elternteil von Zugang ausgeschlossen, der nicht Kindergeldbezieher ist, auch wenn er/sie ebenfalls nur über ein geringes Einkommen verfügt. Von Armut betroffene Familien nicht gegeneinander ausspielen!
Sofortmaßnahme: Kindergeld direkt an alle Eltern auszahlen! Als einfachste und schnell wirksame Maßnahme würde eine Auszahlung des Kindergeldes direkt an beide Eltern, je zur Hälfte, dazu führen, dass in jedem Haushalt in dem Kinder versorgt werden, mindestens ein Basisbetrag zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder immer zur Verfügung steht. Diese Vorgehensweise hätte noch nach der Coronakrise große Vorteile. So würden z.B. tatsächlich in der Statistik alle Menschen mit minderjährigen Kindern realitätsgerecht abgebildet und nicht nur die Inhaber*innen von Meldewohnsitzen.
Leistung eines Pandemiegeldes während des Lockdowns! Zur Deckung der Mehrbedarfe während des Lockdown soll für alle armutsgefährdeten Menschen (deren laufende Einkünfte unter der Bedürftigkeitsgrenze des §53 AO liegen, das schließt Wohngeld-, SGBII-, SGBXII-Bezieher ebenso ein, wie Rentner*innen, Kurzarbeits- und Niedrigeinkommens-bezieher*innen) ein befristetes, nicht anrechenbares Pandemiegeld in Höhe von 120€ bei Erwachsenen und 81€ als Zuschlag zum Kindergeld ausgezahlt werden.
Regelung der Kinderkrankentage auf alle Eltern ausdehnen! Es sollte im Entscheidungsspielraum der Eltern liegen, wie sie die Kinderkrankentage nutzen und die Betreuung der Kinder sicherstellen. Zahlreiche getrennt lebende Väter haben vermehrt die Betreuung bei Lockdown und Homeschooling übernommen. Sie sind bisher von der Kinderkrankentageregelung ausgeschlossen. Die Betreuung durch den anderen Elternteil muss Vorrang haben und schont auch die Arbeitgeber. Es steht dem Staat nicht zu, Leistungen für eine bestimmte Haushaltsform einfach zu verdoppeln. Das geht auch an der Realität getrennt erziehender Eltern vorbei.
Sichere Lernräume und digitale Ausstattung für jedes Kind gewährleisten! Es ist die Teilhabe am schulischen Distanzlernen für jedes Kind zu sichern und die Kosten sind aufgrund der Schulpflicht vom Staat zu übernehmen. Dazu gehört die Bereitstellung entsprechender Ausstattung, Nutzungsverträge und Verbrauchsmaterialien sowie die Zugänglichmachung der Lernplattformen für alle Kinder und deren Eltern. Bei Schulöffnung sollen alle Kinder durch die Schule mit kostenlosen Masken versorgt werden.
Einzelhandel für Kinderbedarf von Schließung ausnehmen! Derzeit kann man z.B. für schnellwachsende Vierjährige keine Kinderschuhe kaufen, weil alle Läden pauschal geschlossen sind und nur Babybedarf zugänglich bleibt. Bei anhaltendem Lockdown über Monate kommt es so zu echten Lücken in der Bedarfsdeckung. Man kann heranwachsende Kinder nicht ohne Schuhe lassen!
Initiator und Ersteller des Aufrufs:
Armutsnetzwerk e.V., Berlin, Ilse Kramer, Michael Stiefel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erstunterzeichner sind folgende Verbände und Vertreter*innen:
Robert Trettin, Berlin, stellvertretender Sprecher der Nationale Armutskonferenz
Mathias Becker, Vorsitzender der BBI e.V., EAPN-Delegierter der Nationalen Armutskonferenz
Nicole Lindner, Aktivistin Mietenwahnsinn, Initiatorin 3. Mahnwache gegen Obdachlosigkeit
Manfred Herrmann, Delegierter in der Nationalen Armutskonferenz für CARITAS, Deutschland
Michael Stiefel, Brandenburg, Delegierter der Nationale Armutskonferenz für das Armutsnetzwerk
Erhard Beckers, Düsseldorf, für den SKM-Bundesverband e.V.
Stefan Dringenberg, Essen, Vorstand, efkir - Eltern für Kinder im Revier e.V.
Hanne-Lore Schuh, Lüneburg, Vorstand in der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
Roland Saurer, Sozialarbeiter/Diplompädagoge, Sprecher Lak-bw e. V., Vorstandsmitglied BBI e.V.
Ulf Hofes, Gelsenkirchen, Vorstandsvors. Papa Mama Auch e.V. - Verband für Getrennterziehen
Hilde Rektorschek, Marburg, Präsidentin Bundesverband Kulturloge e.V.
Uwe-Siegfried Aschenbrenner, Freiburg, Stellvertretender Vorsitzender der BBI e.V.
Corinna Lenhart, Pforzheim, Vorstand in der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
Michael Fischer, Kaltenkirchen, Vorstand, Bundesverein Aufstocker Vertretung (BVAV) e.V.
Karsten Dunzweiler, Mainz, Mitglied ANW e.V. und Vorstand Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
Wer mitzeichnen möchte, sendet bitte eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
DIE DRITTE MAHNWACHE GEGEN OBDACHLOSIGKEITund ZWANGSRÄUMUNGEN!
Für die BESCHLAGNAHMUNG VON SPEKULATIVEM BEZUGSFERTIGEM LEERSTAND!
29. Januar & 30. Januar 2021 am Roten Rathaus (Rathausstraße 15, 10178 Berlin)
Unsere systemrelevante Arbeit ist dieser Protest! Es wird wieder nur improvisiert, um Obdachlose über den Winter zu bringen.
Symbolträchtig am Jahrestag der „Nacht der Solidarität -29.01.2020“ findet die Speisung durch die Berliner Obdachlosenhilfe am 29.01.2021 ab 19:30 Uhr am Roten Rathaus statt.(umrahmt von Redebeiträgenund Musik u. a. mit Lena Stoehrfaktor, Andrej Hermlin und Paul Geigerzähler)
WIR FORDERN EIN SOFORTIGES HANDELN:
+++ Zwangsräumungen stoppen! +++
+++ Leerstand beschlagnahmen–Leerstand zu Wohnraum! +++
+++ Gebt wohnungslosen Menschen ein bedingungsloses Zuhause! +++
Die Mahnwache soll wegen der Corona-Pandemie klein gehalten werden aber trotzdem werden wir unseren Forderungen Ausdruck verleihen!
Deshalb wollen wir Rede- und Musikbeiträge medial aufnehmen.
Unter #ObdachlosB2901 wird alles medial zu finden sein. Wir fordern auf zu gegenseitiger Fürsorge durch Einhaltung der Hygienemaßnahmen, durch Abstand halten und Mund-Nase-Schutz tragen.
Seid solidarisch und zeigt, dass nicht bis 2030 gewartet werden kann, um Obdachlosigkeit zu beenden!
+++ Offener Brief an Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales +++
Sehr geehrte Frau Senatorin Elke Breitenbach,
wohnungslose Menschen sind im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine besonders gefährdete Gruppe. Vor allem auf der Straße lebende Menschen sind eine medizinisch hochriskante Bevölkerungsgruppe mit oft nur sehr eingeschränktem Zugang zur Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig ist eine Übertragung von Corona-Viren untereinander durch die besonderen Lebensbedingungen auch untergebrachter wohnungsloser Menschen durch die üblichen Sicherheitsmaßnahmen kaum einzudämmen: „Stay at home!“ ist für auf der Straße lebende Menschen nicht möglich und bedeutet für untergebrachte Wohnungslose meist den Aufenthalt in Mehrbettzimmern und, mit Blick auf das aktuelle Abstandsgebot, viel zu kleinen Gemeinschaftsräumen.
So fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e V. aktuell u. a. eine Ausweitung von Unterbringungsmöglichkeiten, die Reduzierung der Belegungsdichte in Unterkünften sowie die Akquise zusätzlicher Räumlichkeiten in Pensions- und Hotelzimmern sowie Ferienwohnungen. Der Berliner Verein Karuna e. V. hat sich an die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gewendet und für die rund 20.000 Jugendlichen auf der Straße u. a. die Unterbringung in zurzeit leerstehenden Hotels bei Unterstützung durch erfahrene Jugendhilfeträger gefordert. Und für Berlin hat der Arbeitskreis Wohnungsnot eine Petition „Hotelunterbringung für Obdachlose JETZT!“ gestartet, die (Stand: 14. April 2020) bereits 9.184 Menschen unterschrieben haben. Darin verweisen sie auch auf die vielen leerstehenden Hotelbetten in Berlin. In Hamburg finanziert das Unternehmen Reemtsma mit Unterstützung der Diakonie Hamburg Einzelunterkünfte für bis zu 250 Hamburger obdachlose Menschen und weitere Städte – nicht nur in Deutschland – bringen wohnungslose Menschen derzeit so unter, dass sie sich und andere entsprechend der Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sowie dem Robert-Koch-Institut vor einer Infektion schützen können.
Wir, Wissenschaftler*innen der drei Berliner Hochschulen für Soziale Arbeit, fordern Sie auf, ihre sehr zu begrüßenden Anstrengungen zum Schutz wohnungsloser Menschen in Berlin um die Anmietung von Hotelzimmern für eine Einzelzimmerunterbringung der am gefährdetsten wohnungslosen Menschen zu ergänzen. Bitte warten Sie nicht, bis die Ansteckungen in den bisherigen Unterkünften und auf der Straße explodieren und wohnungslose Menschen damit aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität mit dem Tode bedrohen. Wir sind aufgrund unserer Praxiserfahrungen sicher, dass Ihnen die Berliner Wohnungsnotfallhilfe für eine schnelle Umsetzung unserer Forderung und die notwendige Unterstützungsarbeit für die Betroffenen zur Seite steht.
Auch unserer Unterstützung können Sie sich gewiss sein.
Herzliche Grüße
Dr. Tanja Ehmann, KHSB Berlin
Prof. Dr. Susanne Gerull, ASH Berlin
Prof. Dr. Meike Günther, KHSB Berlin
Prof. Dr. Birgit Steffens, EHB Berlin
Prof. Dr. Rebekka Streck, EHB Berlin
Prof. Dr. Jens Wurtzbacher, KHSB Berlin
Jahresveranstaltung am 17.10.2019 mit Verleihung des Menschenrechtspreises im Rathaus Charlottenburg zum Thema "Soziales Menschenrecht auf Wohnen verwirklichen!" erfolgreich durchgeführt:
Am 17. Oktober dieses Jahres hat die "Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation" bereits zum sechsten Mal unseren „Sozialer Menschenrechtspreis 2019“ verliehen. Der „Soziale Menschenrechtspreis“ ist mit insgesamt 5000€ dotiert und wurde von einer unabhängigen Jury zu gleichen Teilen an die Berliner Nachbarschaftsinitiative „Bizim Kiez – unser Kiez“ und Robert Trettin, stellvertretender Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, vergeben.
Die Laudatio auf die Nachbarschaftsinitiative wurde von unserem Kuratoriumsmitglied Nihat Sorgeç gehalten. Er bezog dabei seine eigenen Erfahrungen als Kind eines türkischen Gastarbeiters mit ein und erzählte sehr schön die Geschichte, wie die Initiative zustande kam. Tatsächlich ging deren Gründung nicht auf das von Gentrifizierung betroffene Geschäft, sondern auf dessen Nachbarschaft zurück. Die Menschen wollten ihren Obst- und Gemüsehändler nicht so einfach aufgeben und gründeten 2015 kurzerhand die Nachbarschaftsinitiative, die sich auch für die Belange anderer von Verdrängung betroffener oder bedrohter Menschen in Berlin einsetzt. Auch die Dankesrede von Magnus Hengge (Bizim Kiez) betonte nochmals die Bedeutung des Geschäfts für den Kiez und erhielt dafür viel Zustimmung. Weitere Informationen zur Nachbarschaftsinitiative „Bizim Kiez – unser Kiez“ finden Sie auf deren Homepage.
Das Jurymitglied Eveline Lämmer vom Landesseniorenbeirat und dem Förderverein Stille Straße e.V. hielt eine beeindruckende Laudatio auf den stellvertretenden Sprecher der Nationalen Armutskonferenz Robert Trettin, in der sie treffend sein Engagement für von Armut betroffene Menschen darstellte. Als Betroffener engagiert sich Robert Trettin seit den 1980er Jahren im Bereich der Suchthilfe und gründete 2008 den Verein „Concept social“, in dem er sich auf politischer und juristischer Ebene für die Belange hilfsbedürftiger Menschen, wie Obdach- oder Wohnungslose, einsetzte. In seiner Dankesrede bedankte er sich vor allem bei seiner Frau, die ihn stets in seinem Engagement unterstützte und betonte, dass er seine Anstrengungen gestärkt durch die Auszeichnung, künftig weiterführen wird.
Damit engagieren sich beide Preisträger vorbildlich für die Durchsetzung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen, wie es in Art. 28 der Berliner Landesverfassung und in Art. 11 des UN-Sozialpakts festgeschrieben ist.
Weitere Highlights waren:
Grußworts von Jean Ziegler verlesen durch Eberhard Schultz.
Die Verlesung des Grußworts unserer Kuratoriumsvorsitzenden Prof. Dr. Rita Süssmuth, die aus terminlichen Gründen leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnte.
Eine Videobotschaft der UN-Sonderbeauftragten für das Recht auf Wohnen, Leilani Farha mit Übersetzung.
Der Gastvortrag Dr. Andrej Holms über die Entwicklung des Wohnbausektors und des Rechts auf Wohnen: „100 Jahre Recht auf Wohnen“
Rede des Schirmherrn Reinhard Naumann, Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf
Musikalisch wurde der Abend von dem Trio Radio Django aus Berlin gestaltet. Durch die Veranstaltung mit rund 90 Teilnehmenden führte die Moderatorin Vera Vordenbäumen. Nach dem offiziellen Programm fand bei Finger Food und Getränken, bereitgestellt von Bildungswerk Kreuzberg, ein reger Austausch über die vielfältigen Themen des Abends statt.
Die Jury in diesem Jahr setzte sich aus Mara Fischer (Lehrbeauftragte HWR), Eveline Lämmer (Vorsitzende Landesseniorenbeirat Berlin), Dr. Cem Dalaman (Journalist), Reinhard Laska (Journalist) und Nihat Sorgeç (BWK Berlin) zusammen.
Die offizielle Pressemitteilung können Sie hier aufrufen. Link zur Eberhard-Schultz-Stiftung -->
Unser Kollege Jürgern Schneider (2.v.l.) stellt für die nak im Rahmen eines Roundtable-Gesprächs am 16. Oktober 2019 im Europaparlament in Brüssel, organisiert von der EAPN zusammen mit Parlametariern der S&D-Gruppe sowie der epp Group mehrere Forderungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland ist schon seit Jahren bekannt. Deutschland zählt zu den Reichsten Ländern in Europa. Besonders in den östlichen Landesteilen, in den Ballungsräumen im Westen von Deutschland insbesondere des Ruhrgebiets und in den Großstädten ist die Armut sichtbar. Gründe kann man viele nennen aber dazu reicht die Zeit hier nicht aus.
Auch wenn insgesamt im letzten Jahrzehnt der Anteil von Armut gefährdeter Personen leicht zurückgegangen ist, so stellen wir in den letzten Jahren einen besorgniserregenden Anstieg der Niedriglohnempfänger bzw. von Personen in prekärer Beschäftigung fest.
- Volltext folgt -
(Die interfraktionellen Arbeitsgruppen, auch die zur Armut, müssen im November noch von den Abgeordeneten bestätigt werden)
Stellungnahme des Armutsnetzwerk e.V.
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
für ein Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung
(Wohnungslosenberichterstattungsgesetz)
Stand: 9.August 2019
1. Vorbemerkungen
Das Armutsnetzwerk begrüßt es ausdrücklich, dass mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz erstmals statistische Erhebungen zu Aspekten der Wohnungslosigkeit in Deutschland auf Bundesebene erfolgen sollen. Wir stimmen der Bundesregierung dahingehend zu, dass
Wohnungslosigkeit eine besonders schwere Form von Armut und sozialer Ausgrenzung ist und mit einem menschenwürdigen Dasein in einem sozialen Rechtsstaat nicht vereinbar ist.
Wir bedauern, dass zu Beginn ein sehr eng gefasstes Erhebungsfeld gewählt wird und lediglich Personen in Übernachtungsgelegenheiten erfasst werden sollen. Wir wissen auch, dass durch eine reine Zählung zunächst noch niemand geholfen ist.
Daher wird eine weitere Ausgestaltung des Gesetzes erforderlich sein und wir hoffen, dass die Bundesregierung dabei alle mit dem komplexen Problem der Wohnungslosigkeit befassten Akteure einbezieht, insbesondere auch Experten aus eigener Erfahrung, d.h. Organisationen von akut und ehemals wohnungslosen Menschen.
Zu den geplanten Neuregelungen im Einzelnen
2. Zweck der Erhebung; Durchführung (§ 1)
Die geplante Bundesstatistik und die ergänzenden Erhebungen können dazu beitragen das Feld der Wohnungslosigkeit besser zu erfassen. Zwar hat sich die Bundesregierung auch bisher schon in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung mit dem Themenkomplex Wohnungslosigkeit beschäftigt, doch fehlt bisher ein Gesamtüberblick. Es gibt lediglich Ansätze auf kommunaler und Länderebene, die jedoch nicht nach übereinstimmenden Kriterien und Ansätzen stattfinden, sowie Schätzungen u.a. von der BAG W. Insgesamt sind hier die Erhebungsverfahren nicht identisch.
Insofern sind diese Bemühungen zu einer bundeseinheitlichen Wohnungslosenberichterstattung zu begrüßen. Wir begrüßen auch die Ansiedlung beim Statistischen Bundesamt, so dass die Erhebungsverfahren zentral stattfinden und die Ergebnisse Teil der amtlichen Statistik werden.
3. Periodizität und Berichtszeitpunkt (§ 2)
Der Gesetzesentwurf sieht Erhebungen jährlich zum Stichtag 30. September vor und soll erstmals im Jahr 2021 durchgeführt werden.
Die vorgesehene Stichtagsregelung sehen wir kritisch. Aus unserer Sicht wären mindestens zwei Erhebungszeitpunkte erforderlich und auch die Wahl eines Stich-“Tages“ zu überdenken. Hier erscheint uns eine Erhebungswoche sinnvoller. Da zunächst nur Personen erfasst werden sollen, die sich zu dem Stichtag in Unterbringungsmöglicheiten der Wohnungslosenhilfe befinden, wird sowieso nur ein Teil der Wohnungslosigkeit erfasst. Daher würden wir einen Termin, der in der Kältehilfeperiode liegt, zum Start der Erhebung ausdrücklich bevorzugen. Hier könnte der 30. November denkbar sein, ergänzt um einen Stichtag in der wärmeren Jahreszeit, also dem 31. Mai oder 30. Juni.
Mit einem Stichtag können allerdings Effekte auftreten, die den erfassten Personenkreis des Hellfeldes noch weiter einschränken. Bei einem Stichtag werden mindestens in folgenden Fällen wohnungslose Personen nicht erfasst:
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen am Stichtag in Krankenhäusern aufhalten
- Personen, die sich kurzzeitig in Haftanstalten befinden oder Ersatzfreiheitstrafen von wenigen Tagen verbüßen
- Personen ohne gültige Identitätspapiere
- Personen im Ortswechsel in eine andere Wohnungslosenhilfeeinrichtung, die nur tageweise nicht untergebracht sind. Dies stünde in einem Zusammenhang, ob der Stichtag auf Werktage oder das Wochenende fällt oder nicht.
Mit einer der Durchführung der Erhebung über einen Wochenzeitraum könnten diese Effekte vermindert werden.
Wir schlagen daher vor, als Erhebungszeitraum jeweils die letzte volle Kalenderwoche im November und die letzte volle Kalenderwoche im Mai als Erhebungszeitraum zu wählen.
4. Umfang der Erhebung (§ 3)
Der Referentenentwurf sieht vor die Erhebung zu begrenzen auf Personen, denen wegen Wohnungslosigkeit Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind. Mit der geplanten Statistik werden zunächst nur Daten über Personen erhoben, denen die Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungs-gelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind.
In der Gesetzesbegründung selbst und in zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema wird jedoch klar, dass der Begriff von Wohnungslosigkeit wesentlich weiter geht, als der geplante Erhebungsgegenstand.
Wohnungslosigkeit umfasst auch Personen, die ganz ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, Personen, die bei Verwandten/Freunden/Bekannten unterkommen, Personen, die Datschen / Büroräume / Lagerräume, etc. zum „wohnen“ nutzen sowie sich in Haft, in Krankenhäusern, in Heimen oder in Männer-/Frauenhäusern oder als Selbstzahler in Hostels, Billigpensionen und auf Campingplätzen nächtigen.
Diese Einschränkung auf einen Teilbereich der Wohnungslosigkeit erscheint uns völlig unbefriedigend. Es wird dadurch nur das absolute Hellfeld der Wohnungslosigkeit erfasst, mit den Einschränkungen die sich aus der Stichtagsproblematik ergeben. Von einer Wohnungslosenstatistik kann hier kaum gesprochen werden. Vielmehr handelt es sich damit letztlich eher um eine „Belegungs-Erfassung von Wohnungslosenhilfeangeboten“. Es ist noch nicht mal vorgesehen zugleich die Zahl der tatsächlich verfügbaren Übernachtungsplätze der Wohnungslosennotfallhilfe als Vergleichsgröße zu erfassen. Aussagen über eine Bedarfsdeckung im Hellfeld der Wohnungsnotfallhilfe sind nicht möglich. Über das Kriterium „Übernachtung“ sind ebenso Nutzer*innen von Tageseinrichtungen oder präventiven Angeboten zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit von der Erfassung ausgeschlossen.
Daher ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass weitergehende Anstrengungen unternommen werden, eine weitgehend komplette Erforschung und Erfassung von wohnungslosen Personen zu erreichen, um tatsächlich eine realitätsnahes Bild der bereits entstandenen Wohnungslosigkeit und auch der Prävention von Wohnungslosigkeit zu erhalten.
Dies soll laut dem Referentenentwurf erfreulicherweise auch unternommen werden. Allerdings bleibt hier die Form und Umfang weitgehend unklar und in die Beliebigkeit, Haushaltslage und Möglichkeiten des Ministeriums gestellt.
Bei der Entwicklung von Forschungsvorhaben zu diesem Zweck erscheint es uns geboten, die Kommunen, die wohlfahrtsverbandlichen Akteure des Feldes und insbesondere auch Bewohnervertretungen, Vertretungen wohnungsloser Menschen und Betroffenenorganisationen mit einzubeziehen.
5. Erhebungsmerkmale (§ 4)
Laut dem Gesetzesentwurf sollen als als Erhebungsmerkmale Geschlecht (1), Geburtsmonat und Jahr (2), Staatsangehörigkeit(3), Haushaltstyp (4) und Haushaltsgröße (5) erfasst werden.
Zudem sollen Angaben zu den überlassenen Räumen zu Wohnzwecken erhoben werden(6) sowie der Beginn der Überlassung(7) und Gemeindekennzahlen (8).
Die Erfassung demoskopischer Basisdaten erscheint uns sinnvoll. Erkenntnisse über das Geschlecht wohnungsloser Menschen (m/w/d) ermöglichen geschlechterspezifische Auswertungen und auch entsprechende Berücksichtigung bei der Angebots- und Bedarfsentwicklung. Das ist zu begrüßen.
Zum Alter erscheint uns das Geburtsjahr ausreichend.
Bezüglich der Staatsangehörigkeit möchten wir darauf hinweisen, dass diese allein keinerlei qualitativen Aussagewert für die Wohnungslosigkeit der betroffenen Person hat. Wohnungslosigkeit als stärkste Form von Armut, Ausgrenzung und Menschenrechtsverletzung ändert sich nicht nach Staatsangehörigkeiten. Soweit man diese erfassen möchte, liegen dem andere Gründe wie Zuständigkeiten der Finanzierung, aufenthaltsrechtliche Fragen, etc. zugrunde.
Wir regen in jedem Fall an, neben der Erfassung der Staatsangehörigkeit vorallem auch den aufenthaltsrechtlichen Status, bzw. EU-/Nicht-EU-Bürger zu erfassen.
Soweit keine gültigen Identitätsausweise akut vorhanden sind (das betrifft auch deutsche Staatsangehörige / EU-/Nicht-EU-Ausländer, Geflüchtete, etc.) ist das regelmäßig oder zumindest häufig ein Ausschlusskriterium für die Nutzung der Mehrzahl der hier in der Erhebung erfassten Übernachtungsgelegenheiten.
Die Kriterien „Haushaltstyp“ und „Haushaltsgröße“ sind uns mindestens unklar. Es ist fraglich, inwieweit man bei wohnungslosen Personen von „Haushalt“ sprechen kann, zumal die Aufnahmekriterien etlicher Wohnungslosenhilfeeinrichtungen gerade der Begründung eines eigenständigen Haushalts widersprechen.
Ebenso vermuten wir, dass mit „Haushaltstyp“ nicht etwa gemeint ist, ob jemand ein „70-Liter-Rucksackträger“ ist, eine „Trolley-Zieherin“ oder weitgehend ohne jede Habe unterwegs ist. Soweit mit der Kategorie „Haushaltstyp“ die Situation von Haushalten vor Eintritt der Wohnungslosigkeit fortgeschrieben wird, haben wir erhebliche Zweifel an der Aussagekraft.
Der Eintritt und der Fortbestand von Wohnungslosigkeit hat tatsächlich in vielen Fällen familiensprengende und familienzerstörerische Wirkung oder ist selbst Folge von Trennungen. So kommt es bei oder im Verlauf von Wohnungslosigkeit zu unfreiwilligen Veränderungen des Haushaltstyps, sei es durch teils rechtlich fragwürdige Inobhutnahmen von Kindern oder durch Entscheidungen der Betroffenen aufgrund dieser Zwangslage. Oder der Haushaltstyp wird taktisch verändert, um Hilfe zu erlangen. Tatsächlich sind uns Fälle bekannt, wo für Mutter und Kind als „alleinerziehend“ Unterbringung gefunden wird, jedoch nicht für die ganze Familie. Der Vater nächtigt dann in der U-Bahn, im Auto oder auf der Straße. Bei fremduntergebrachten Kindern werden Frauen gelegentlich dennoch als alleinerziehend einquartiert. Umgekehrt ist es nahezu unmöglich als Vater mit Kind Unterbringung in den klassischen Angeboten der Wohnungslosenhilfe zu finden oder nach Eintritt von Wohnungslosigkeit bestehende Umgangsregelungen fortzuführen. Ebenso schwierig ist es für Paare ohne Kinder (mit oder ohne Ehestatus) gemeinsame Unterbringung zu finden.
Uns erscheint es daher sachgerecht, stattdessen zu erfassen, ob und wieviele minderjährige Kinder die wohnungslose Person hat. Das würde es einfach ermöglichen, mehr und realitätsgerechter über die Situation wohnungsloser Familien zu erfahren. Ebenso könnten die Bedarfe für familienspezifische Unterbringung und die Planung von familienfähigen Hilfemaßnahmen besser verstanden werden.
Ein Hinweis sei erlaubt, dass die Inanspruchnahme von Wohnungslosennotfalleinrichtungen auch in einem engen Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Haustieren steht. Insbesondere relevant sind Hunde. Da die Mitnahme von Hunden in zahlreichen Wohnungslosennotfalleinrichtungen nicht möglich ist, wird die hier geplante Erhebung die Zahlen dieser wohnungslosen Menschen von vornherein nicht erfassen können.
Die Erhebung des „Beginns der Überlassung“ (7) scheint mit der Erwartung verbunden, damit Aussagen zur Dauer der Wohnungslosigkeit zu erlangen. Dies ist aus unserer Sicht keineswegs der Fall. Vielmehr verbirgt sich hier eine Quelle für potentielle Fehleinschätzungen, da der Beginn einer Raumüberlassung in einer aktuellen Einrichtung in den meisten Fällen nicht deckungsgleich sein wird mit dem eigentlichen Beginn der individuellen Wohnungslosigkeit.
Als letzter Hinweis zu den Erhebungsmerkmalen möchten wir darauf hinweisen, dass wir es für sinnvoll halten, sich bei der Auswahl von Erhebungsmerkmalen perspektivisch an den Erfahrungen anderer europäischer Länder zu orientieren. Eine Wohnungslosenberichterstattung auf europäischer Ebene nach vergleichbaren Erhebungsmerkmalen und -Verfahren erscheint uns erstrebenswert.
6. Verordnungsermächtigung (§6)
Die vorgesehene Verordnungsermächtigung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Sie ist nicht nur zur sachgerechten Entwicklung der Erhebungsmerkmale, sondern auch vor dem Hintergrund der Ermöglichung einer europaweit einheitlichen Berichterstattung zu Wohnungslosigkeit sinnvoll.
Da eine Weiterentwicklung der Erhebungsmerkmale und Verfahren offensichtlich angestrebt wird, erscheint die Einrichtung eines Begleitgremiums zur Durchführung des Gesetzes sinnvoll. Hier sollten die Kommunen, die wohlfahrtsverbandlichen Akteure des Feldes und insbesondere auch Vertretungen wohnungsloser Menschen und Betroffenenorganisationen mit einbezogen werden.
7. Schlussbemerkung
Zusammenfassend möchten wir seitens des Armutsnetzwerk mitteilen, dass wir es für einen richtigen Weg halten, die Ausmaße und die Struktur der Wohnungslosigkeit in Deutschland durch eine bundeseinheitliche Berichterstattung aufzuklären. Allerdings sehen wir auch, dass die möglichen Ergebnisse allenfalls die absolute Untergrenze des Problems kenntlich machen können. Wir begrüßen es und setzen Hoffnungen in die konkrete Ausgestaltung, dass über den engen Erhebungsrahmen dieser Zählung hinausgehende Maßnahmen vorgesehen sind, die Aufschluss über diejenigen Personengruppen geben können, die oft noch viel gravierender von der Situation und den Folgen von Wohnungslosigkeit betroffen sind, weil sie eben keine Unterbringung in bestehenden Einrichtungen der Wohnungslosennotfallhilfe und keine Hilfe bei der Wiedererlangung von menschenwürdigen Wohnungen finden.
Allerdings befürchten wir, dass diese weitergehenden Forschungen und Maßnahmen unterbleiben könnten und diese Wohnungslosenberichterstattung mit einer Wohnungslosenstatistik verwechselt werden kann.
Berlin, den 9.August 2019
Bearbeiter: Michael Stiefel / Jürgen Schneider