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18 | 05 | 2012
Offener Brief PDF
Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 17:57 Uhr
Pressemitteilung vom 16.Mai 2012

Sulingen/Brüssel. László Andor bekam vor ein paar Tagen unbequeme Post. Dem EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration in Brüssel wurde ein Offener Brief überreicht, in dem die Unterzeichner fordern, dass alle Bürger in den 27 europäischen Nationen das Recht bekommen, sich auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten, ohne kriminalisiert zu werden.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Nicht so für Obdachlose, sie werden vielerorts auf die eine oder andere Art aus dem Stadtbild entfernt. Eine besonders perfide Art, obdachlose Menschen zu vertreiben, ist in Ungarn an der Tagesordnung: Menschen ohne Wohnsitz, die die Polizei aufgreift, werden mit drakonischen Geldstrafen belegt, die sie natürlich nicht zahlen können. Dann landen die Obdachlosen im Gefängnis, um die Strafe abzusitzen. Wohlgemerkt, ihr einziges Verbrechen ist es, keinen Wohnsitz zu haben und arm zu sein.

Das Papier, das an Andor gerichtet ist, wurde von der Europäischen Vereinigung der Obdachlosen (European Union of Homeless, abgekürzt EUH) formuliert, die sich am vorigen Wochenende in Brüssel traf. Je fünf Vertreter aus Belgien, Holland, Frankreich, Ungarn und Deutschland saßen an einem Tisch, um über die Struktur und die Aufgaben der EUH zu diskutieren sowie Erfahrungen auszutauschen. Unter ihnen waren unter anderen aus Deutschland Dietmar Hamann und der Obdachlose Jürgen Schneider, die im vorigen Jahr die Internetplattform www.armutsnetzwerk.de mit Sitz in Sulingen bei Bremen und auch gemeinsam mit dem Belgier Philippe Decraene die EUH gründeten.

„Organisationen, die sich von ‚oben’ um Obdachlose kümmern und den Daumen drauf haben, gibt es genug“, sagt Jürgen Schneider. „Wir habe es gewagt, eine Plattform von ‚unten’ her aufzubauen.“ Und wie das funktioniert bei Obdachlosigkeit? Schneider lacht: Er zieht mit Notebook und Handy ausgestattet durch die Lande. „Ich bin immer erreichbar“, sagt er. Schneider gehört übrigens zu den wenigen Menschen, die freiwillig und aus Überzeugung auf der Straße leben.

Vertreibungen von Obdachlosen sind übrigens auch in Deutschland üblich. Dass Obdachlose nicht willkommen sind, wird deutlich in einer Stadt wie Emden, in der Bänke durch Sitzschalen ersetzt wurden. Auf denen können Berber nicht schlafen.

Das Armutsnetzwerk ist ein am 1.Januar 2011 gegründetes unabhängiges basisorientiertes Netzwerk, das sich gegen Armut und Ausgrenzung wendet. Die Mitglieder kommen aus allen Schichten der Bevölkerung und vertreten die Interessen benachteiligter Randgruppen und einkommensschwacher Menschen.

Kontakt
Dietmar Hamann
Tel: 04271 919 464
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.armutsnetzwerk.de

Offener Brief - Wortlaut
 
„Landesarmutskonferenz Berlin in Nationale Armutskonferenz (nak) aufgenommen“ PDF
Geschrieben von: nak   
Dienstag, den 15. Mai 2012 um 16:35 Uhr

Die Landesarmutskonferenz (LAK) Berlin ist als beratendes Mitglied in die Nationale Armutskonferenz (nak) aufgenommen worden. Das haben die Delegierten auf ihrer jüngsten Konferenz beschlossen. 35 Wohlfahrtsverbände, freie Vereine, Gewerkschaften und Selbsthilfeorganisationen haben sich am 16. Dezember 2009 zur LAK Berlin zusammengeschlossen. Anlass war das damals bevorstehende Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010). Aus der Geschäftsordnung: „Die Landesarmutskonferenz dient der Vernetzung sozial verantwortlicher Kräfte in Berlin.“

Innerhalb der LAK gibt es sieben Fachgruppen: Armutsbegriff, Armut und soziale Sicherungssysteme, Frauenarmut, Jugendliche und Arbeitsmarkt, Kinderarmut und Familie, Migration und Flüchtlinge, Wohnungslose Menschen. Ingrid Stahmer – neben Hermann Pfahler Sprecherin der LAK Berlin – zur Mitgliedschaft in der nak: „Um eine neue, umfassende Kultur der Armutsbekämpfung zu entwickeln und zu verbreiten, brauchen wir alle Erfahrungen bundesweit und international. Dafür erhoffen wir uns Anregungen aus dem Gaststatus bei der nak. Wir wollen uns nicht vom eigenen Tellerrand begrenzen lassen.“

Die LAK Berlin ist die siebte Landesarmutskonferenz, die sich der nak anschließt. „Wenn von Berlin die Rede ist, fallen meistens Begriffe wie Hauptstadt der Kreativen, Aufbruchstimmung und Ähnliches. Dass es sich aber auch um ein Bundesland handelt, in dem soziale Probleme wie Gentrifizierung des Wohnungsmarkts insbesondere und Anstieg der Armut insgesamt zunehmen, ist weniger bekannt. Die LAK Berlin trägt nicht zuletzt mit ihren Aktionen dazu bei, dass Missverhältnisse aufgezeigt und Lösungen angestoßen werden“, sagt Thomas Beyer, Sprecher der nak. So macht die LAK Berlin immer wieder öffentlichkeitswirksam darauf aufmerksam, dass es in Berlin weder auf Bezirks- noch auf Landesebene eine fundierte ressortübergreifende Sozialplanung gibt.

 
„Was sollen arme Familien noch alles leisten?“ PDF
Geschrieben von: nak   
Dienstag, den 15. Mai 2012 um 16:34 Uhr

Zum Internationalen Tag der Familien am 15. Mai fordert die stellvertretende nak-Sprecherin Michaela Hofmann kostenlose Kinderbetreuung, Bildung und kulturelle Förderung

Kostenlose Kinderbetreuung und kostenlose Bildung sind eine Bringschuld der Bundesregierung – aber keine Holschuld der Bürger. Das stellt die stellvertretende nak-Sprecherin Michaela Hofmann klar. Anlässlich des Internationalen Tags der Familien fragt sie: „Was sollen arme Eltern außer der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder, ihrem Beruf und der Haushaltsführung noch alles leisten?“ Damit spielt Hofmann auch auf das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung an, das den Antragstellern viel zu viel Papierkrieg abverlange, wenn sie die Leistung für Klassenfahrten, Nachhilfe oder die Mitgliedschaft in Sport- oder Musikverein in Anspruch nehmen wollen.

„Vor allem für kinderreiche Familien, deren Nachwuchs oft vom Kindergarten bis zur weiterführenden Schule mehrere Einrichtungen besucht, bedeutet das einen unverhältnismäßig großen Aufwand.“ Sie müssten sich an unterschiedliche Bildungseinrichtungen, staatliche Behörden und Bildungsträger wenden. Besonders ärgerlich: Einige von diesen Anlaufstellen weisen die Zuständigkeit von sich und damit ist ein zeitraubender Spießrutenlauf vorprogrammiert, vor dem nicht wenige kapitulieren und lieber auf ihre Rechte verzichten.

In dem von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) geplanten Betreuungsgeld sieht Hofmann wiederum ein anachronistisches Instrument, mit dem verschleiert werden soll, was Kinder und Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten tatsächlich brauchen: „Dass Kinderbetreuung und Bildung in diesem Land endlich kostenlos angeboten werden“, sagt Hofmann. Dazu zählt ihrer Meinung nach auch: „Mittagessen und kulturelle Angebote in den Kitas und Ganztagsschulen zu institutionalisieren.“

 
EU-Ausländer haben Anspruch auf Hartz 4 PDF
Geschrieben von: Rechtsanwalt Dirk Feiertag   
Mittwoch, den 09. Mai 2012 um 07:21 Uhr
Sozialgerichte stellen fest: EU Ausländer erhalten zunächst weiter Arbeitslosengeld II. Der Leistungsausschluss durch Jobcenter ist rechtswidrig und der von Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärte Vorbehalt ist unwirksam.
Der von Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärte Vorbehalt ist rechtlich wirkungslos. Der Vorbehalt sollte nahezu alle in Deutschland lebenden EU-Ausländer von der Möglichkeit, Alg II-Leistungen zu beziehen, ausschließen. Die hierzu erlassene Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit ist rechtswidrig.

Dies stellten sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das Sozialgericht Leipzig in aktuell getroffenen Entscheidungen klar, Sozialgericht Berlin Aktenzeichen S 96 AS 6145/12 ER und S 110 AS 28262/11 sowie Sozialgericht Leipzig, Aktenzeichen S 20 AS 852/12 ER.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag, der Vertreter des Leipziger Klägers erklärt: „Die Leistungen der deutschen Jobcenter nicht mehr für arbeitssuchende Europäer zur Verfügung zu stellen, ist klar rechtswidrig. Nach den heute getroffenen Entscheidungen der Sozialgerichte wäre es konsequent, Anträge von EU-Ausländern wenigstens vorläufig weiter zu bewilligen. Die deutschen Jobcenter bewegen sich in diesem Punkt aber nicht. Ich rate daher allen Betroffenen, selbst Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen der Jobcenter einzulegen.“

Bisher regelte das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), welches auch von Deutschland unterzeichnet wurde, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten in dem jeweilig anderen Land Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Im Januar 2012 erklärte die Deutsche Bundesregierung vollkommen überraschend einen Vorbehalt gegen dieses Abkommen. Ziel war es mit Blick auf die europäische Wirtschaftskrise EU Ausländer von dem Bezug von ALG II-Leistungen auszuschließen. Damals zeigte sich selbst die Bundesagentur für Arbeit über das Vorgehen verwundert. Sie verzeichnete laut eigenen Angaben keine erhöhte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme.

Mit der Quasi-Abschaffung des Europäischen Fürsorgeabkommens hat die Bundesregierung die Axt an die Wurzel der Europäischen Integration gelegt. Wenn die Bundesregierung den erklärten Vorbehalt weiterhin aufrecht erhält, scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere europäische Staaten sich weigern, Sozialleistungen an im Ausland lebende Deutsche zu zahlen, so Rechtanwalt Feiertag.

Weiter Informationen sind unter www.fsn-recht.de zu finden.

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